Statuten des Vereins Raetia

  • Art. 1 Unter dem Namen Raetia besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Au ZH
  • Art. 2 Der Verein bezweckt die Förderung der romanischen Sprache.
  • Art. 3 Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern.
  • Art. 4 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie legt die Grundzüge der Vereinstätigkeit fest, wählt den Vorstand, nimmt die Jahresrechnung ab und setzt die Mitgliederbeiträge fest. Jährlich mindestens einmal findet eine ordentliche Versammlung statt. Außerordentliche Versammlungen können auf Begehren des Vorstandes oder von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.
  • Art. 5 Der Verein finanziert sich durch den Verkauf von Produkte, Mitgliederbeiträge sowie freiwillige Spenden.
  • Art. 6 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haften die Mitglieder nicht persönlich. Der Mitgliederbeitrag ist höchstens Sfr. 80.–.
  • Art. 7 Bei Auflösung des Vereins bestimmt die Mitgliederversammlung über die Verwendung eines allfälligen Vermögens. Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 01.01.2016 genehmigt.