Verankerung des Romanischen in den Verfassungen des Bundes, des Kantons Graubünden und der bündnerischen Gemeinden

Verankerung des Romanischen in den Verfassungen des Bundes, des Kantons Graubünden und der bündnerischen Gemeinden
Auf Bundesebene ist Romanisch Landessprache sowie, im Verkehr mit der romanischsprachigen Bevölkerung, Amtssprache. Hierbei sind alle fünf Idiome gleichberechtigt. Romanen haben damit die Möglichkeit und das Recht, mit den Bundesbehörden in Sprache und Schrift auf Romanisch zu verkehren. Publikationen des Bundes werden jedoch nicht in den einzelnen Idiomen, sondern ausschliesslich in Rumantsch Grischun verfasst.
Verankerung
Auf Kantonsebene ist Romanisch eine von drei kantonalen Landes- und Amtssprachen. Seit 1992 bedient sich der Kanton Graubünden im Schriftverkehr mit der romanischen Bevölkerung sowie in romanischen Verlautbarungen (Gesetzessammlung, Kantonsblatt, Abstimmungsvorlagen etc.) ausschliesslich des Rumantsch Grischun. Diese Praxis wird von Art. 3 des Bündner Sprachengesetzes von 2006 bestätigt.
Kantonsebene
Auf lokaler Ebene regelt jede Gemeinde in ihrer Verfassung und in ihren Gesetzen, welche Sprache bzw. welches Idiom Amts- und/oder Schulsprache ist. Gemäss Art. 16 des Bündner Sprachengesetzes gelten Gemeinden, in denen mindestens 40 % der Einwohner das angestammte Idiom sprechen, als amtlich einsprachig, und Gemeinden, in denen wenigstens 20 % das angestammte Idiom sprechen, als amtlich zweisprachig. Die Gemeinden haben auch die Möglichkeit, anstelle eines Idioms Rumantsch Grischun als Amtssprache zu bezeichnen.
Lokaler Ebene