Geschichte des Kantons Graubünden
Im 10. und 11. Jahrhundert war Rätien Teil des Herzogtums Schwaben. Im Laufe des Hochmittelalters kam es zur Territorialbildung. Zu den bedeutendsten Territorialherren erwuchsen der Bischof von Chur und das Kloster Disentis. Kleinere Territorien wurden von verschiedenen Grafen und Herren ausgebildet oder erworben. Im Süden erreichte die Familie Visconti eine starke Stellung (später Herzogtum Mailand).
Das Spätmittelalter ist gekennzeichnet durch politische Verselbständigung vieler (Gerichts-)Gemeinden, die viele Souveränitätsrechte an sich binden konnten. Sie vereinigten sich in mehreren Bünden (Gotteshausbund 1367, Oberer oder Grauer Bund 1395, Zehngerichtebund 1436). Diese Bünde fanden sich ab 1450 zu einem eigenständigen staatlichen Gebilde zusammen (Freistaat der Drei Bünde). Die Bünde wurden durch verschiedene Verträge (seit 1497) gleichberechtigter Partner der schweizerischen Eidgenossenschaft (formell als Zugewandter Ort). Seit 1512 verfügten die Bünde über die südlich anschliessenden Untertanengebiete Chiavenna, Veltlin und Bormio.
Die bündnerischen Untertanengebiete fielen 1797 an die Cisalpinische Republik. 1799/1800 kam das verbliebene Gebiet als Kanton Rätien zur Helvetischen Republik, 1803 als Kanton Graubünden zur Schweiz.
Am 5. März 1972 wurde das Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt.